Garantiebedingungen:
Die Mey Systems GmbH gewährt 5 Jahre Garantie auf die Metallteile aller beworbenen Produkte.
Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum.
Der räumliche Geltungsbereich der Garantieleistung des Herstellers gilt weltweit.
Sollten während dieses Zeitraums Materialfehler oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auftreten, so gewährt Ihnen der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- normalen Verschleiß
- unsachgemäße oder missbräuchliche Behandlung
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
- Reparaturversuche in Eigenregie
- Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.)
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem Hersteller). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Ferner müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus der Rechnungskopie ergeben sollten.
Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgt die Garantieabwicklung für Sie in jedem Fall frachtfrei, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand. Falls ein kostenpflichtiger Ausbau der Ware für deren Einschicken an den Garantiegeber notwendig ist, so trägt der Garantiegeber die für den Ausbau erforderlichen Kosten.